Neufassung der Satzung

Erklärung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 25.9.2026
Artikel vom 31. August 2026
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An alle Mitglieder des TSV Süstedt,
Nach Beschluss der Satzungsänderungen durch die Mitgliederversammlung des TSV Süstedt am 05.12.2026 hat der Vorstand diese über den Notar Herrn Symalla beim Amtsgericht Walsrode zur Eintragung eingereicht. Seitens des Notars gab es dabei keine Bedenken. Das ist das vorgeschriebene übliche Verfahren.
Gleichzeitig musste der Vorstand feststellen, dass die Satzungsänderung, beschlossen am 03.12.2021, noch nicht beim Amtsgericht Walsrode zur Eintragung eingereicht war. Dieses Versäumnis haben wir durch Einreichung der erforderlichen Unterlagen über den Notar Herrn Symalla nachgeholt. Der Notar war dabei der Ansicht, dass das Amtsgericht Walsrode diesen Mangel akzeptieren würde und ebenfalls eine Eintragung vornehmen würde.
Am 18.06.2026 informierte uns das Amtsgericht über das Notariat, dass der Anmeldung beider Satzungsänderungen aus formellen Gründen nicht entsprochen werden kann.
Inhaltlich gab es keine Anmerkungen.
Als Begründung wurde angeführt, dass nach Meinung des Amtsgerichtes mit der Veröffentlichung der Einladung 2021 in der Kreiszeitung auch alle zu ändernden Bestimmungen konkret aufzuführen gewesen wären und der Begriff „Neufassung“ hätte verwendet werden sollen. Außerdem wäre im Jahre 2021 nur den eingeladenen Mitgliedern, jedoch nicht allen, die Änderungen schriftlich zur Verfügung gestellt worden.
Auch für das Jahr 2025 wurde für die Einladung die Verwendung des Begriffes „Neufassung“ eingefordert und es hätten alle zu ändernden Bestimmungen konkret bei der Einladung in der Kreiszeitung aufgeführt werden sollen. Ferner ließ sich das Veröffentlichungsdatum aus den Unterlagen der Kreiszeitung nicht ableiten.
Dazu müssen wir feststellen: Allein der Umfang der von uns am 05.12.2025 beschlossenen Änderungen wäre von der Kreiszeitung nie im geforderten Umfang abgedruckt worden. Ferner hat die Kreiszeitung den Einladungstext nicht wie von uns gewünscht wiedergegeben sondern einseitig verkürzt.
Inwiefern die Nichteintragung der Änderungen 2021 vom Amtsgericht als schwerwiegendes Versäumnis eingerechnet worden ist, können wir nur vermuten.
Wir befinden uns nun rechtlich auf Stand der Satzung vom 03.12.2010.
Wesentlich ist dabei, dass das Stimmrecht auf 18-jährige und älter beschränkt ist. Gleichwohl hat das Amtsgericht unsere bisherigen Wahlen nicht in Zweifel gezogen.
Die gute Nachricht: Das Amtsgericht war so freundlich, uns einen Weg aus dieser Problematik vorzuschlagen:
Um die Veröffentlichungsproblematik in der Kreiszeitung künftig zu entgehen, sollten wir in der Satzung verankern, dass es nur eine maßgebliche Einberufungsform gibt. Gegenwärtig haben wir zwei gleichberechtigte. Die Haupteinberufungsform sollte nicht die Kreiszeitung sein. Diese könnte als ergänzend beibehalten werden.
Vorschlag: Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt über Aushang im Vereinsheim und an der Schierloh-Engineering-Halle. Weitere Formen wie Veröffentlichung in der Kreiszeitung oder auf der Hompage des TSV werden ausdrücklich als unverbindlich ergänzend festgehalten.
Angesichts der umfangreichen Änderungen wird uns geraten, in der nächsten Mitgliederversammlung eine komplette Neufassung der Satzung zu beschließen. In diesem Falle müssten die zu ändernden Punkte nicht vorab jedem Mitglied nachweislich mit der Einladung in der Kreiszeitung mitgeteilt werden. Praktisch wäre dies ja auch so gut wie unmöglich und wir wären hier von dem Wohlwollen der Kreiszeitung abhängig.
Vorschlag: Wir berufen daher eine Mitgliederversammlung nach § 13 aus einem wichtigen Grund ein und beschließen nach §20 eine Neufassung der Satzung. Die Inhalte dieser Neufassung entsprechen den 2021 und 2025 bereits beschlossenen aber vom Amtsgericht nicht eingetragenen Änderungen. Einzige Ausnahme ist wie vom Amtsgericht angeregt, dass wir als maßgebliche Einberufungsform im §13 nur den Aushang (siehe oben) festschreiben. Andere Einberufungsformen können ergänzend aufgenommen werden.
Diese MV sollte vor der nächsten Jahreshauptversammlung erfolgen. Anderenfalls würde der Umfang der Satzungsänderung die Versammlung schon heute wieder absehbar sehr lang werden lassen. Die Satzungsänderungen an sich wurden von den bisherigen Jahreshauptversammlungen mit großer Mehrheit beschlossen. Als Termin wird der 25.09.2026 um 19.30 Uhr festgelegt. Einziger Tagesordnungspunkt ist die Neufassung der Satzung.
Diese Vorgehensweise wurde in Übereinstimmung mit dem erweiterten Vorstand gemeinsam am 17.08.2026 beschlossen.
Sören Cordes Enrico Stumpf-Siering
- Vorsitzender TSV Süstedt Geschäftsführer TSV Süstedt
